Berufs- und Orchestermusiker Über 15 Jahre Erfahrung in der Absicherung von Musikinstrumenten und Musikern!

Berufshaftpflicht Musiker, Berufshaftpflicht Musiklehrer und für Musikstudenten

Sie wollen sich gegen Schadenersatzansprüche mit einer Musiker Haftpflicht Versicherung leistungsstark absichern und die Bearbeitung der Ansprüche einem zuverlässigen Versicherungspartner überlassen?

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Ein offenes Wort vorab!
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Musiker ist eine absolute Notwendigkeit. Ihre Mitmenschen sollten im Falle eines von ihnen unabsichtlich verursachten Schadens eine Entschädigung von einer Versicherung erhalten. Übernehmen Sie Verantwortung und versichern Sie das Risiko!

Was bedeutet Haftpflicht?

Haftpflicht ist die Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem Anderen zugefügt hat. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Eine Begrenzung der Höhe der Haftung gibt es nicht! Dies bedeutet, dass Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, auch dem zukünftigen, haften.
Ein Schadenfall gefährdet ohne Versicherung Ihre Existenz!

Ist eine Musiker Haftpflicht Versicherung nötig? Reicht die Privathaftpflicht nicht aus?

Eine Privathaftpflichtversicherung sichert ausschließlich private Risiken ab. Eine Berufshaftpflicht für Musiker und Musiklehrer, die selbständig bzw. freiberuflich tätig sind, ist unumgänglich. Ohne diese Absicherung sind Sie während der Ausübung Ihres Berufes nicht haftpflichtversichert.
Auch Musiker und Musikstudenten, die - wenn auch nur gelegentlich - gegen Entgelt auftreten, benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung für Musiker.

Was leistet Ihre Haftpflichtversicherung für Musiker

  • Wir prüfen Ansprüche gegen Sie
  • zahlen, wenn diese berechtigt sind und
  • wehren nicht berechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht. So ersparen wir Ihnen den Ärger.
Auszugsweise einige weiteren Leistungen:
  • 5. Mio. für Personen und Sachschäden
  • Europadeckung (auch erweiterbar)
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel
  • Teilnahme an Musikveranstaltungen
  • Erteilung von Musikunterricht und Nachhilfestunden
  • Bühnenauf- und -abbau

Lassen Sie sich Ihr Angebot zur Musikerhaftpflichtversicherung erstellen.
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