Details / Antworten zur Instrumentenversicherung für Musikstudenten
Wie viel Ihnen Ihr Musikinstrument wert ist, wissen Sie am besten.
Ob Sie nun als Hobby oder beruflich spielen; Ihr Musikinstrument ist Ihnen sicher sehr wichtig ! Um so wichtiger ist eine gute Versicherung, die Ihnen Versicherungsschutz über die normalen Hausratversicherungs-Gefahren (Leitungswasser; Feuer; Einbruchdiebstahl usw.) hinaus bieten kann. Ich gehe nachfolgende auf folgende Fragen ein:
Was ist versichert?
Die Versicherung erstreckt sich auf die im Versicherungsschein aufgeführten Musikinstrumente und sonstiges aufgezähltes Zubehör; wie zum Beispiel: Bögen; Hüllen; Koffer usw.
Welcher Wert wird versichert?
Sie haben die Wahl Ihre Instrumente und das Zubehör entweder zum Zeitwert (Wert zum Zeitpunkt des Schadens) oder zum Neuwert versichern. Insbesondere bei Instrumenten, die im Laufe der Zeit an Wert verlieren, sollten sie sich überlegen, ob eine Versicherung zum Neuwert nicht sinnvoller als eine Zeitwertversicherung ist. So werden Sie im Totalschadensfall in die Lage versetzt ein neues Instrument zu erwerben. In dem Angebotsanforderungsformular wird daher der Neuwert und der Zeitwert Ihres Instruments abgefragt, da ich dann für beide Varianten ein Angebot erstelle.
Bei Instrumenten, die tendenziell eher im Laufe der Zeit an Wert zunehmen (z.B. Meisterinstrumente) ist eine Zeitwertversicherung die sinnvollste Lösung.
Ihr Angebot erhalten sie binnen eines Arbeitstages. Ich rufe sie nur an, wenn Sie dies wünschen oder Informationen für das Angebot fehlen. |
Gegen welche Gefahren ist Ihr Musikinstrument versichert?
Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind (sogenannte Allgefahrendeckung). Versicherungsschutz besteht gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen.Generell sind alle Gefahren versichert denen Ihr Instrument und das Zubehör ausgesetzt sind mit Ausnahme der ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen genannten Risiken.
Nachfolgend habe ich für die wichtigsten Ausschlüsse aufgeführt. Sie werden feststellen, dass es sich hier eigentlich um Selbstverständlichkeiten handelt.
Örtlicher Geltungsbereich der Versicherung?
Generell in Deutschland und bei ununterbochenen Reisen bis zu 6 Wochen auch weltweit. Da bedeutet, dass Sie nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt für 1 Tag in Deutschland sein müssen, um erneut 6 Wochen auf Reisen zu gehen.
Darüber hinaus dauernde Reisen können generell mitversichert werden. Ob hierfür dann ein Beitragszuschlag erhoben wird, hängt von die Dauer und dem Reiseland ab.
Wo ist das Instrument versichert?
Neben Transporten ist in den Bedingungen von „Gebäuden, die Wohnzwecken dienen“ die Rede. Andere Orte können nach Rücksprache mit uns ebenfalls vereinbart und versichert sein. Generell mitversicherte Orte sind:
- Schulen
- Orchester
- Vereinsheime
- Hotels bzw. feste Unterkünfte
- usw.
Was wir über die oben genannte Regelung einfach vermeiden wollen, da es sich dabei um ein schlecht verlaufendes Risiko handelt, sind Proberäume, die nicht in einem zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden liegen.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und Neuwertversicherung
Bei der Zeitwertversicherung wird der Wert des Instruments versichert, den das Instrument unter Berücksichtigung des Alters und der Abnutzung derzeit hat. Es ist anzuraten, dass Sie den Zeitwert ca. alle 2 Jahre neu einschätzen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
In der Neuwertversicherung wird Ihr Instrument so versichert, dass Sie im Schadensfall wieder in der Lage sind sich ein neuwertiges Instrument anzuschaffen. Diese Absicherung greift so lange, wie der Wert Ihres Instruments vom Zeitwert her nicht unter 40 % des Neuwertes gefallen ist. Daher:
- Für Instrumente, die tendenziell im Laufe der Zeit an Wert verlieren (z.b. Blasinstrumente), sollten Sie eine Neuwertversicherung abschließen.
- Bei Instrumenten, die im Laufe der Zeit eher eine Wertsteigerung erfahren (z.b. teurere Streichinstrumente), sollten Sie eine Zeitwertversicherung abschließen.
- Instrumente, die älter als ca. 20 Jahre alt sind, sollten zum Zeitwert versichert werden, da aufgrund des Alters in der Regel kein reeller Wert zum Zeitpunkt der Herstellung (dann ja Neuwert) mehr feststellbar sein wird.
Ist mein Instrument in der Hausratversicherung nicht genauso gut und dabei billiger abgesichert?
Das Instrument ist in der Hausratversicherung nur gegen die Gefahren Einbruchdiebstahl / Feuer / Leitungswasser und Sturm/ Hagel, also auf keinen Fall "voll" abgesichert.
Die gefahren: Transporte / Liegenlassen / Herunterfallen usw. deckt die Hausratversicherung definitiv nicht ab.
Nur wenn Ihr Instrument bei Ihnen zu Hause steht, nicht transportiert und nicht gespielt wird, dann ist es in der Hausratversicherung ausreichend abgesichert.
Eine Reparatur nach einem "Fallen lassen" kostet schnell, je nachdem auf welche Stelle das Instrument fällt, mehrere 100.-€.... und das zahlt keine Hausratversicherung.....deshalb ist die Absicherung auch BILLIGER, nicht aber GÜNSTIGER.
Wie wird der Zeitwert meines Instruments ermittelt?
Den Zeitwert legen Sie aus eigener Kenntnis in erster Linie fest. Sollten Sie sich nicht sicher sein, fragen Sie ein Instrumentenhändler oder Instrumentenbauer, wie er den derzeitigen Wert des Instruments einschätzt. Auch eine Internetreschersche kann hier bei der Festlegung des Zeitwerts hilfreich sein.
Einen Umrechnungsschlüssel gibt es nicht. Es kommt ja auch darauf an in welchem Zustand das Instrument ist.
Bei Neukäufen liegt der Zeitwert in Höhe des Listenpreises ohne Rabatte
Muss ich als Versicherungssumme bei Neukauf eines Instruments den Listenpreis oder den tatsächlich bezahlten Preis angeben.
Der Wert des Instruments wird durch den Listenpreis bestimmt. Wenn Sie nun beim Kauf ein "Schnäppchen" gemacht haben, muss Ihnen dies ja beim erneuten Kauf nach einem Verlustschaden nicht wieder gelingen.
Warum gibt es die Kfz-Klausel?
Sie möchten die Nachtklausel ausschließen. Das wäre eine Veränderung der Versicherungsbedingungen. Wir treffen diese bedingungsgemäße Vereinbarung bewusst. Unsere Beiträge sind deshalb konkurrenzfähig, weil unsere Kunden verantwortungsvoll mit Ihren Instrumenten umgehen und hierzu führt auch eine "verantwortungsbewusste" Verwahrung in der Nacht.
Das Instrument ist generell im Fahrzeug versichert, auch nachts, wenn sie mit dem Fahrzeug unterwegs sind… nur halt nicht, wenn Sie das Instrument zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr in einem unbewachten Auto belassen.
Kann ich während der Vertragslaufzeit die versicherten Gegenstände ändern, weil ich mir vielleicht ein anderes Instrument kaufe?
Ein Wechsel der Instrumente oder des Zubehörs während der Laufzeit ist jederzeit möglich.
Ist das Instrument auch gegen Liegenlassen versichert?
Generell ist das Instrument auch gegen Liegenlassen versichert, es sei den, dass Ihnen hier eine grobe Fahrlässigkeit angelastet werden muss. Wann eine grobe Fahrlässigkeit angenommen werden kann, hängt definitiv von den Begleitumständen des „Liegenlassens“ ab. Zu Ihrer Orientierung: Grobe Fahrlässigkeit kommt eigentlich von der Gewichtung her direkt nach dem „Vorsatz“. Als Beispiel für einen Schaden, den wir abgelehnt haben, hat ein Musikstudent in der Mensa das Instrument an einen Ort abgestellt, wo immer wieder Studenten Ihre Instrumente abstellen. Er hat dann nicht nur gegessen, sondern für weitere 2 Stunden die Mensa verlassen und das Instrument bewusst dort stehen lassen. ; also gelagert.
Was meinen Sie? Sollte ein solches Verhalten versichert sein?
Wie ist die Vorgehensweise im Schadenfall? Wo muss der Schaden gemeldet werden? Wer ist mein Ansprechpartner?
Ihr Ansprechpartner bin ich. Ich bin seit Jahren im Musikinstrumentenversicherungsbereich tätig und bearbeite die Schäden unkompliziert, telefonisch oder per Mai. Kleinere Schäden kann ich selbst schnell per Scheck abwickeln. Größere Schäden werden in unserer Direktion bearbeitet. Auch hier dauert eine Regulierung in der Regel nicht lange. In der Urlaubszeit im Sommer kann es etwas länger dauern.
Wie ist die Laufzeit des Vertrags
Der Vertrag läuft 1 Jahr und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt werden. Sollten Sie nicht kündigen, dann verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Veränderungen im Vertrag, wie zum Beispiel die Herausnahme von Instrumenten und Zubehör und die Hereinnahme ist jederzeit möglich.
Ich würde mich freuen wieder von Ihnen zu hören.
Gibt es Sonderkonditionen für bestimmte Berufs- oder Personengruppen?
Ja, wir haben mit einigen Institutionen Sonderbedingungen vereinbart, die aber teilweise nur bestimmten Berufsgruppen offen stehen. Zu solchen Verbänden gehören zum Beispiel:
- Deutscher Musikrat
- DTKV
- VDMK
- DOV
- Jugend musiziert oder auch generell
- Musikstudenten an Deutschen Musikhochschulen
Ihr Angebot erhalten sie binnen eines Arbeitstages. Ich rufe sie nur an, wenn Sie dies wünschen oder Informationen für das Angebot fehlen. |

