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Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Musikinstrumentenversicherung

Was bedeutet „Allgefahrendeckung“?

Generell sind ist Ihr Instrument und das Zubehör gegen alles versichert, was so passieren kann. Nur das, was ausdrücklich in den Ausschlüssen der Versicherungsbedingungen genannten ist, ist nicht versichert. Das sind, wie ich meine, Selbstverständlichkeiten, wie Vorsatz oder Kriegsereignisse.
Die Liste dessen, was versichert ist, ist daher unendlich lang. Hier ein kleiner Auszug:

  • Herunterfallen
  • Liegenlassen
  • Diebstahl / Raub
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Transportschaden usw.

Was ist der Unterschied zwischen Zeit- und Neuwertversicherung?

Bei der Zeitwertversicherung wird der aktuelle Wert Ihres Instruments versichert (unter Berücksichtigung des Alters und der Abnutzung). In der Neuwertversicherung wird Ihr Instrument in neuwertigen Zustand versichert. Im Schadensfall sind Sie so wieder in der Lage, sich ein neuwertiges Instrument zu kaufen.

Soll ich mein Musikinstrument nach Neu- oder Zeitwert versichern?

  • Für Instrumente, die tendenziell an Wert verlieren (z.b. ´niedrigpreisige´ Blasinstrumente), sollten Sie eine Neuwertversicherung abschließen, denn nur so können Sie den Wertverfall Ihres Instruments auffangen.
  • Für Instrumenten, die eher eine Wertsteigerung erfahren (z.b. ´hochpreisige´ Streichinstrumente) oder im Wert stabil bleiben, sollten Sie eine Zeitwertversicherung abschließen. Eine Wertsteigerung fangen Sie durch Anpassung der Versicherungssumme alle 2-3 Jahre auf
  • Ältere Instrumente sollten zum Zeitwert versichert werden. Aufgrund des Alters ist in der Regel kein Neuwert mehr feststellbar.

Wie schätze ich den Wert meines Musikinstruments richtig ein?

Bei Neukauf des Instruments ist es einfach. Hier ist der Listenpreis des Instruments - ohne Berücksichtigung ggf. beim Kauf erhaltener Rabatte - der richtige Versicherungswert. Bei älteren Instrumenten fragen Sie, wenn Sie in bezug auf den wert unsicher sind, am besten einen Instrumentenhändler oder Instrumentenbauer. Auch eine Internetrecherche kann bei der Festlegung des Zeitwerts hilfreich sein.

Auslandsschutz

Generell besteht Versicherungsschutz in Deutschland und bis zu 6 Wochen weltweit. Die ´6 Wochen weltweit´ beziehen sich auf 6 Wochen am Stück. Somit könnten Sie 6 Wochen ins Ausland gehen, dann 1 Tag in Deutschland verbringen und dann wieder 6 Wochen im Ausland. Zudem kann die 6 Wochenregel auch auf Anfrage erweitert werden (oftmals ohne Mehrbeitrag).

Sind Veränderungen in einem bestehenden Vertrag möglich?

Ein Wechsel der Instrumente oder des Zubehörs während der Laufzeit ist jederzeit möglich. Schreiben Sie mir dazu einfach eine Mail und ich werde die Änderung zum gewünschten Termin durchführen und sie Ihnen bestätigen.

Was tue ich im Falle eines Schadens?

Ihr Ansprechpartner bin ich. Da ich mich seit Jahren fast ausschließlich auf die Absicherung von Musikinstrumenten spezialisiert habe, wurden mir für die Schadenbearbeitung Sondervollmachten erteilt. Ich bearbeite Schäden unkompliziert und schnell. Oft ist es nicht einmal nötig, ein Schadenformular auszufüllen.

Sonderkonditionen für bestimmte Berufs- oder Personengruppen

Ja, wir haben mit einigen Institutionen und Verbänden im musikalischen Bereich Sondervereinbarungen getroffen. Zu solchen Verbänden gehören unter anderem: Deutscher Musikrat, DTKV, VDMK, DOV, Jugend musiziert und alle Musikstudenten an Deutschen Musikhochschulen

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