Spezialversicherungen für Berufsmusiker:
Haftpflicht- / Unfall- / Berufsunfähigkeits-
& Altersabsicherung
Noch unsicher, ob Sie eine Instrumentenversicherung brauchen? Hier Schadenfälle aus meiner täglichen Arbeit.
Änderungen & Schäden schnell und einfach melden / Aktuelles und BLOG für Musiker.
Wenn Sie die Instrumente versichern möchten, die Sie an Ihre Kunden verleihen oder wenn Sie beim Instrumentenverkauf Ihren Kunden gleich eine Versicherung mit anbieten möchten, ist dies unkompliziert möglich. Auf Basis eines kurzen Fragebogens erstelle ich Ihnen einen Vorschlag für einen Zugang zu unserer Onlineplattform SINFONIMA.net.
Sie zahlen einen Jahresvorausbeitrag an uns, der sich an dem ca. Wertevolumen der zu versichernden Instrumente orientiert. Dann melden Sie die Instrumente bzw. das Zubehör auf der SINFONIMA.net Plattform einfach an. Es besteht dann sofort Versicherungsschutz. Nach einem Jahr schauen wir nach wie viele Positionen durch Sie gemeldet wurden und wir rechnen das Versicherungsjahr nach dem Volumen ab.
Was ist Ihr Vorteil bei SINFONIMA.net?
Die Grundidee: Der Händler bzw. Instrumentenbauer händigt seinem Kunden das Instrument gleich mit einer Instrumentenversicherung aus. So bietet er einen besonderen Service, den er nach Belieben in Rechnung stellt oder nicht.
Sichern Sie Ihre Räumlichkeiten bedarfsgerecht ab. Mit der SINFONIMA® - Geschäftsversicherung sind Sie umfassend versichert:
Sie wünschen einen Versicherungsvorschlag? Senden Sie mir eine Mail an info@musikerversicherung.de
Die SINFONIMA Betriebs-Haftpflichtversicherung deckt Schäden Personen- und Sachschäden im Rahmen ihrer Berufsausübung und im Privatbereich ab. Des Weiteren sind mit Schäden an Gebäuden oder Räumen einschließlich Inventar, die zum Beispiel auf Dienst- und Geschäftsreisen gemietet wurden, abgesichert.
Was leistet Ihre Haftpflichtversicherung für Instrumentenbauer
- Wir prüfen Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden
- Wir zahlen, bei berechtigten Ansprüchen.
- wehren nicht berechtigte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht (indirekte Rechtsschutzfunktion)
Auszugsweise Leistungen:
- 5. Mio. für Personen und Sachschäden
- Eine Privathaftpflichtversicherung ist bei uns mit beinhaltet.
- Abhandenkommen von Ihnen anvertrauen Schlüsselnl
- Versichert ist die Teilnahme an Veranstaltungen
- Mietsachschäden gemäß der Versicherungsbedingungen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Instrumentenbauer ist eine absolute Notwendigkeit. Mitmenschen sollten, im Falle eines Schadens, den Sie schuldhaft verursacht haben, eine Entschädigung von einer finanzstarken Versicherung erhalten können.
Ihren Vorschlag zur Haftpflichtversicherung erstelle ich Ihnen gerne. - Sichern Sie sich gegen Ersatzansprüche ab -
Hier Ihr Angebot zur Musiker Haftpflicht anfordern
Als Instrumentenbauer hängt Ihr Einkommen auch von Ihrer Gesundheit ab. Ein Unfall oder Krankheit kann vieles verändern. Die Beeinträchtigung Ihrer Fingerfertigkeit oder Ihres Augenlichts sind hier sicherlich von besonderer Bedeutung. Die erste Wahl zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese sichert Ihnen Ihr Einkommen bei Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsfähigkeit durch Erkrankungen und Unfall ab. Eine Absicherung nicht so umfangreiche, aber dafür preidsgünstige Alternative, ist die SINFONIMA® Spezialunfallversicherung mit erweiterter Gliedertaxe, speziell für Instrumentenbauer.
1. Berufsunfähigkeitsversicherung für Instrumentenbauer
Ihr persönliches Risiko als 30-jähriger Instrumentenbauer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden zu müssen, liegt statistisch gesehen bei über 34,5%.(Quelle: Berechnet mit den Daten und tariflichen Wahrscheinlichkeiten eines Beispiel-Versicherungsvorschlags)
Leistungsmerkmale der von mir angebotenen Berufsunfähigkeitabsicherung:
2. Spezial-Unfallversicherung mit erweiterter Gliedertaxe
Wie bereits erwähnt, kann ich als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsabsicherung eine Spezial-Unfallversicherung mit erweitertet Gliedertaxe anbieten.
In der Unfallversicherung können generell die verschiedenen Leistungen (Invaliditätsleistung / Todesfallsumme / Krankenhaustagegeld / Unfallrente usw.) vereinbart werden. Der wichtigste Bestandteil ist aber die Invaliditätsleistung. Diese wird als einmalige Summe dann ausgezahlt, wenn aufgrund eines Unfalls eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung besteht. Für freiberufliche Instrumentenbauer ist darüber hinaus auch ein Krankentagegeld von Interesse.
Die übrigen Absicherungsmöglichkeiten, wie Todesfallleistung, Unfallrente usw. können Sie zwar ebenfalls absichern, machen Ihre Absicherung aber nur teurer und sind bei einer richtig bemessenen Invaliditätsleistung meines Erachtens nach nicht nötig.
Fazit: Beschränken Sie sich hauptsächlich auf die Invaliditätsleistung und als Freiberufler zusätzlich auf ein Krankentagegeld. Eine "normale" Unfallversicherung mag billiger sein, ist aber nicht das richtige Produkt Instrumentenbauer
Invaliditätsleistung:
Wenn ein im Büro tätiger Sachbearbeiter einen Finger bei einem Unfall verliert, oder dieser nicht mehr voll funktionsfähig ist, ist dies weniger schlimm, als bei einem Instrumentenbauer. Was für viele eine relativ kleine Behinderung bedeutet, wirkt sich für einen Instrumentenbauer und Umständen existenzbedrohend aus. Unserer Spezial-Unfallversicherung bietet daher eine wesentlich höhere Invaliditätsleistung, wenn Sie diese mit einer „normalen“ Unfallversicherung vergleichen. Die Höhe der Invaliditätsleistung bei einem Unfall richtet sich nach:
In der Gliedertaxe werden Körperteilen und Sinnesorganen Wertigkeiten in Form von Prozentsätzen zugeordnet. Die Instrumentenbauer-Spezialunfallversicherung verbessert dies Prozentsätze in der Gliedertaxe. Der Prozentsatz wird dabei stark angehoben. Nachfolgend die Gliedertaxe:
Verlust oder 100%iger Beeinträchtigung |
Spezialunfallversicherung für Instrumentenbauer |
normale Unfallversicherung |
ein Arm unterhalb des Ellenbogengelenks |
100% |
60% |
eine Hand im Handgelenk |
100% |
55% |
eine Finger (Daumen/ Zeigefinger) |
40% |
5-20% je nach Finger |
ein Auge |
70% |
50% |
Gehör auf einem Ohr |
45% |
30% |
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Erläuterung zum Beispiel: Bei Verlust einer Hand zahlt die normale Unfallversicherung 55 Prozent der Invaliditätssumme aus. Die Instrumentenbauer-Unfallversicherung leistet zu 100 Prozent. Bei 150.000.-€ Invaliditäts-Summe erhält man in einer „normalen“ Unfallversicherung also nur 82,500.-€ Kapitalleistung. Sie erhalten in unserer Instrumentenbauer-Spezialunfallversicherung aber die vollen 150.000.-€.
Generell gilt: Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist zur Absicherung der Arbeitskaft einer SINFONIMA® Instrumentenbauer-Unfallversicherung vorzuziehen. Es kann aber sein, dass bereits eine Vorerkrankung vorliegt und daher keine Abschluss einer BU mehr möglich ist. Dann stellt die SINFONIMA® Spezialunfallversicherung eine Alternative dar.
Fragen Sie hier nach einem Angebot zur Absicherung Ihrer Arbeitskaft nach
Für Freiberuflicher ist die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) durch die staatliche Förderung interessant. Eines der gewichtigsten Argumente - neben der generellen Notwendigkeit - für diese private Altersvorsorge ist, dass Sie die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Dies verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Der Staat beteiligt sich so am Aufbau Ihrer Altersvorsorge.
Gerade jetzt, da Ansparmodelle und "normale" Renten- bzw. Lebensversicherungen aufgrund der niedrigen Verzinsung aus Reditesicht eher uninteressant sind, stellt die Rürup- Rente ein besonders interessantes Modell dar. Nachfolgend liste ich zusätzliche Vorteile einer Rürup-Rente auf, die andere Altersvorsorgen unter Umständen nicht bieten:
Beispiel für den Umfang der Förderung: 36 jähriger, ledig; Jahresbruttolohn: 24.000.-€, der monatlich 100.-€ in die Rürup-Rente für 29 Jahre einzahlt
--> Der Staat beteiligt sich durch die Steuerersparnis Gesamtbeitrag von 34.800.-€ über die gesamte Laufzeit mit ca. 9.400 €. Das sind über 27%
Gerne mache ich Ihnen ein Angebot mit Ihren persönlichen Daten und Vorstellungen
hier den Vorschlag zur Musiker-Rüruprente anfordern