Musiker‑Unfallversicherung – Spezialschutz mit erweiterter Gliedertaxe

Ein Unfall kann für Musiker weitreichende Folgen haben – besonders, wenn Hände, Mund, Gehör oder andere spielrelevante Körperteile betroffen sind. Die Mannheimer SINFONIMA Musiker‑Unfallversicherung berücksichtigt genau das: Ihr Instrument, Ihre Spieltechnik und die besonderen Risiken Ihres Berufs.

Mit der erweiterten Gliedertaxe für Musiker erhöhen wir die Leistungen erheblich im Vergleich zu einer normalen Unfallversicherung.

Musikerunfallversicherung Sinfonima mit erweiterter Gliedertaxe

Inhaltsverzeichnis

🎯 Für welche Musiker bieten wir die Musiker‑Unfallversicherung an?

Die Musiker‑Unfallversicherung mit erweiterter Gliedertaxe richtet sich an:

  • Berufsmusiker

  • Musikstudenten

  • freiberufliche Musiker

  • Musiker im Nebenberuf

Die Gliedertaxe wird je nach Instrumentengruppe angepasst:

Damit erhalten Musiker genau den Spezialschutz, den sie wirklich benötigen.

🛡️ Welche Leistungen sind für Musiker in der Unfallversicherung wichtig?

Versicherbare Leistungen

  • Invaliditätssumme – wichtigste Leistung für Musiker, da schon kleine Einschränkungen an Fingern, Händen, Mund oder Gehör die Karriere gefährden können.

  • Todesfallsumme – optional, eher für Familien relevant.

  • Krankentagegeld – besonders wichtig für freiberufliche Musiker, da bei Ausfall sofort Einnahmen wegfallen.

  • Unfallrente – möglich, aber meist teuer und nicht zwingend notwendig.

  • Krankenhaus‑Tagegeld – optional, hat für Musiker wenig beruflichen Nutzen.

 

Was ist wirklich wichtig?

Für Musiker stehen zwei Leistungen klar im Vordergrund:

  • Invaliditätssumme

  • Krankentagegeld (für Freiberufler)

Leistungen wie Todesfallschutz, Unfallrente oder Krankenhaus‑Tagegeld sind möglich, erhöhen aber oft nur den Beitrag, ohne den beruflichen Nutzen zu steigern.

 

👉 Eine normale Unfallversicherung ist zwar günstiger, bewertet aber spielrelevante Körperteile wie Finger, Mund oder Gehör viel zu niedrig – und ist deshalb für Musiker ungeeignet.

🎵 Invaliditätssumme bei der Musiker‑Unfallversicherung

Für Musiker ist der Verlust oder die Beeinträchtigung eines Fingers, einer Hand oder des Gehörs existenzbedrohend. Eine normale Unfallversicherung bewertet diese Körperteile jedoch viel zu niedrig.

Deshalb bietet die Musiker‑Unfallversicherung eine erweiterte Gliedertaxe, die speziell auf Musiker abgestimmt ist.

 

Die Höhe der Leistung richtet sich nach:

  • der vereinbarten Versicherungssumme

  • dem Prozentsatz der Beeinträchtigung laut Gliedertaxe

 

Die SINFONIMA Musiker‑Unfallversicherung verbessert diese Gliedertaxe je nach Instrumentengruppe erheblich.

Musikerunfallversicherung Gliedertaxe

⭐ Musiker‑Unfallversicherung am Beispiel für Bläser

Bei Verlust oder 100%iger HandicapSpezial­unfall­ für Flötisten/Holz- und Blechbläsernormaler Unfall­schutz
eines Armes, unterhalb des Ellenbogens.100 %60 %
einer Hand im Handgelenk.100 %55 %
eines Fingers (egal welcher).100 %5-20 % nach Finger
eines Auges.80 %50 %
des Gehörs auf einem Ohr.70 %30 %
des Mundes.100 %0 %

Beispiel: Verlust des kleinen Fingers:

 

  • Normale Unfallversicherung: 5 % der Invaliditätssumme

  • SINFONIMA Musiker‑Unfallversicherung: 100 %

 

Bei einer Invaliditätssumme von 200.000 €:

  • Normale Unfallversicherung: 10.000 €

  • Musiker‑Unfallversicherung: 200.000 €

 

👉 20‑fach höhere Leistung – weil der Verlust eines Fingers für Musiker existenzbedrohend sein kann.

📞 Ihr Angebot zur Musiker‑Unfallversicherung

Ob auf der Bühne, im Proberaum oder unterwegs – ein Unfall kann plötzlich alles verändern. Unsere Musiker‑Unfallversicherung schützt Sie zuverlässig, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Musik. Fordern Sie jetzt Ihr persönliches, unverbindliches Angebot an. Wir beraten individuell, hören zu und finden gemeinsam den passenden Schutz.

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