Spezial - Musikerunfallversicherung mit erweiterter Gliedertaxe
Die Mannheimer SINFONIMA Versicherung bietet mit seiner Musikerunfallversicherung eine spezielle Absicherung an, die das von Ihnen gespielte Instrument berücksichtigt.
Mit einer erweiterten Gliedertaxe für Musiker erhöhen wir bei einer Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls die Leistungen erheblich im Vergleich mit einer normal auf dem Markt üblichen Unfallversicherung
Versicherbar sind dort folgende Leistungen:
- Invaliditätssumme
- Todesfallsumme
- Krankentagegeld
- Unfallrente
- Krankenhaus-Tagegeld
Inhaltsverzeichnis
Für welche Musiker bieten wir die Musiker Unfallversicherung an?
Generell bieten wir allen Berufsmusikern und Musikstudenten eine Unfallversicherung mit erweitertet Gliedertaxe an.
- Bläser mit dem Schwerpunkt der Hände und des Mundes.
- Streicher mit Schwerpunkt der Hände.
- Tasteninstrumente, Harfenisten und Pauker mit Schwerpunkt Hände, Beine und Füße.
Welche Leistungen sind für Sie als Musiker in der Unfallversicherung wichtig?
Der wichtigste Bestandteil bei der Musikerunfallversicherung ist die Invaliditätssumme. Diese wird ausgezahlt, wenn aufgrund eines Unfalls ein bleibender körperlicher oder geistiger Schaden besteht. Für freiberufliche Musiker ist darüber hinaus ein Krankentagegeld wichtig.
Die übrigen Leistungsmerkmale, wie Todesfallschutz, Unfallrente und Krankenhaus-Tagegeld sind nicht wichtig und machen den Vertrag unnötig teuer.
Beschränken Sie Ihr Interesse auf die Invaliditätssumme und auf ein Krankentagegeld. Eine „normale“ Unfallversicherung, die nicht speziell auf Musiker ausgelegt ist, ist billiger. Sie ist nicht das richtige Produkt für sie als Musiker!
Invaliditätssumme bei der Musikerunfallversicherung:
Es ist ein erheblicher Unterschied, ob Sie als Musiker(in) oder eine im Büro tätige Person einen Finger bei einem Unfall verliert bzw. dieser in der Funktion stark beeinträchtigt ist. Was für viele ein relativ kleines Handicap bedeutet, wirkt sich für Sie existenzbedrohend aus. Daher haben wir in unserer Musikerunfallversicherung die Gliedertaxe für die Invaliditätssumme den Bedürfnissen der Musiker angepasst. Eine „normalen“ Unfallversicherung bietet Musikern nicht den Schutz, den Sie benötigen..
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach
- der vereinbarten Versicherungssumme.
- dem Prozentsatz der Beeinträchtigung auf Basis der „Gliedertaxe“.
In der „Gliedertaxe“ sind Körperteile und Sinnesorgane nach Wertigkeit Prozentpunkte zugeordnet. Unsere Musikspezialunfallversicherung verbessert diese Gliedertaxe nach gespieltem Instrument.
Musiker-Unfallversicherung am Beispiel für Bläser!
| Bei Verlust oder 100%iger Handicap | Spezialunfall für Flötisten/Holz- und Blechbläser | normaler Unfallschutz |
|---|---|---|
| eines Armes, unterhalb des Ellenbogens. | 100 % | 60 % |
| einer Hand im Handgelenk. | 100 % | 55 % |
| eines Fingers (egal welcher). | 100 % | 5-20 % nach Finger |
| eines Auges. | 80 % | 50 % |
| des Gehörs auf einem Ohr. | 70 % | 30 % |
| des Mundes. | 100 % | 0 % |
Bei Verlust des kleinen Fingers zahlen übliche Unfallversicherungen fünf Prozent der Invaliditätssumme. Die Musikerunfallversicherung der Mannheimer SINFONIMA leistet 100 Prozent. Bei einer Invaliditätssumme von 200.000.- Euro erhalten Sie als Musiker bei uns 200.000.-€. Eine normale Unfallversicherung zahlt nur 10.000.-€.
Wir leisten bei diesem Beispiel 20 mal mehr als übliche Unfallversicherungen!
Infos zur Musikinstrumentenversicherung
Ihr Angebot zur Unfallversicherung für Musiker
Spezial - Musikerunfallversicherung mit erweiterter Gliedertaxe
Ob auf der Bühne, im Proberaum oder unterwegs – ein Unfall kann plötzlich alles verändern. Unsere Unfallversicherung für Musiker sichert Sie zuverlässig ab, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Musik.
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Neben der Musikerunfallversicherung findest du hier weitere Infos zur Mannheimer SINFONIMA Musikinstrumentenversicherung für Berufsmusiker und zur Musikerhaftpflichtversicherung