Musikerhaftpflicht für Freiberufler, Musiklehrer & Musikstudenten

 

 

Musiker Haftpflichtversicherung Berufshaftpflicht

 

 

Sie haben Ihr Musikinstrument abgesichert. Was ist mit Ihrem beruflichen Risiko gegen Schadenersatz-Ansprüche? Wenn Sie mit der Musik Ihr Geld verdienen, ist die Musiker-Berufshaftpflicht ein wichtiger Schutz.

 

 

Ist eine Berufshaftpflicht für Musiker nötig?

Reicht eine Privathaftpflicht nicht aus?

 

Generell bedeutet Haftpflicht die Pflicht, einen Schaden zu ersetzen, den Sie einer anderen Person schuldhaft zugefügt haben. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.


"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum .... eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Die Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt! Dies bedeutet, dass Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften.

 

Ein Schadenfall bedroht Ihre Existenz:

Eine Privathaftpflicht sichert ausschließlich private Risiken ab. Ihr Beruf ist nicht abgesichert. Eine Berufshaftpflicht für Musiker und Musiklehrer ist unumgänglich. Ohne Berufshaftpflicht sind Sie nicht gegen eventuelle Schadenersatzansprüche geschützt.

Ab wann ist eine Musiker-Haftpflichtversicherung nötig? Sie ist erforderlich, wenn Sie gegen Entgelt (Geld oder Sachleistungen) musikalisch tätig sind. Eine „Freigrenze“ für haftungsfreien, entgeltlichen Hinzuverdienst, die über eine Privathaftpflicht abgedeckt wäre, gibt es nicht.

 

Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Musiker?

 

  • Wir prüfen Ansprüche gegen Sie.
  • Wir zahlen, wenn diese berechtigt sind.
  • Wir wehren unberechtigte Ansprüche ab - notfalls vor Gericht -. So ersparen wir Ihnen Ärger.
  • Fünf Millionen Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
  • weltweit (ohne USA und Kanada)
  • eine Familie-Privathaftpflicht ist kostenfrei beinhaltet.
  • Vorübergehend ausgeliehenes Licht- und Tonequipment sind bis 50.000 Euro mitversichert.
  • Abhandenkommen von Schlüsseln ist versichert.
  • Teilnahme an Events und Auftritten sind versichert.
  • Mietsachschäden
  • Musikunterricht und Nachhilfestunden
  • Bühnenauf-, und -abbau (auf Wunsch)

 

Ein offenes Wort und Fazit!
Eine Musiker-Berufshaftpflichtversicherung ist sehr wichtig, wenn Sie freiberuflich oder selbständig tätig sind. Berufliche Risiken sind mit einer Privathaftpflicht nicht abgedeckt. Ihre Mitmenschen sollten, im Falle eines von ihnen verursachten Schadens, die Chance auf Schadenersatz vonseiten einer finanzstarken Versicherung haben. Übernehmen Sie Verantwortung und versichern Sie das Risiko in Form einer Musiker-Berufshaftpflichtversicherung!


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Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Musiker, Musiklehrer & Musikstudenten

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