Musiker-Spezial- Unfallversicherung mit erweitertet Gliedertaxe

 

Für Personen, die aufgrund bestimmter Vorerkrankungen keinen Berufsunfähigkeitsschutz beantragen können, ist die Musikerunfallversicherung eine gute Alternative. Versicherbar sind dort folgende Leistungen:

  • Invaliditätssumme
  • Todesfallsumme
  • Krankentagegeld
  • Unfallrente
  • Krankenhaus-Tagegeld

Der wichtigste Bestandteil für Musiker ist die Invaliditätssumme. Diese wird ausgezahlt, wenn aufgrund eines Unfalls ein bleibender körperlicher oder geistiger Schaden besteht. Für freiberufliche Musiker ist darüber hinaus ein Krankentagegeld wichtig.
Die übrigen Leistungsmerkmale, wie Todesfallschutz, Unfallrente und Krankenhaus-Tagegeld sind nicht wichtig und machen den Vertrag unnötig teuer.
Beschränken Sie Ihr Interesse auf die Invaliditätssumme und auf ein Krankentagegeld. Eine "normale" Unfallversicherung, die nicht speziell auf Musiker ausgelegt ist, ist billiger. Sie ist nicht das richtige Produkt für sie als Musiker!


 

Invaliditätssumme bei der Musikerunfallversicherung:

Es ist ein erheblicher Unterschied, ob Sie als Musiker(in) oder eine im Büro tätige Person einen Finger bei einem Unfall verliert bzw. dieser in der Funktion stark beeinträchtigt ist. Was für viele ein relativ kleines Handicap bedeutet, wirkt sich für Sie existenzbedrohend aus. Daher haben wir in unserer Musikerunfallversicherung die Gliedertaxe für die Invaliditätssumme den Bedürfnissen der Musiker angepasst. Eine „normalen“ Unfallversicherung bietet Musikern nicht den Schutz, den Sie benötigen..
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach

  • der vereinbarten Versicherungssumme.
  • dem Prozentsatz der Beeinträchtigung auf Basis der „Gliedertaxe“.

In der „Gliedertaxe“ sind Körperteile und Sinnesorgane nach Wertigkeit Prozentpunkte zugeordnet. Unsere Musikspezialunfallversicherung verbessert diese Gliedertaxe nach gespieltem Instrument. Hier ein Beispiel für Bläser!

Grafik Musikerunfallversicherung mit erweiterter Gliedertaxe.

 

Bei Verlust oder 100%iger Handicap Spezial­unfall­ für Flötisten/Holz- und Blechbläser normaler Unfall­schutz
  • eines Armes, unterhalb des Ellenbogens.
100 % 60 %
  • einer Hand im Handgelenk.
100 % 55 %
  • eines Fingers (egal welcher).
100 % 5-20 % nach Finger
  • eines Auges.
80 % 50 %
  • des Gehörs auf einem Ohr.
70 % 30 %
  • des Mundes.
100 % 0 %

Bei Verlust des kleinen Fingers zahlen übliche Unfall­versicherungen fünf Prozent der Invaliditäts­summe. Die Musiker-Spezialunfallversicherung leistet 100 Prozent. Bei einer Invaliditätssumme von 200.000.- Euro erhalten Sie als Musiker bei uns 200.000.-€. Eine normale Unfallversicherung zahlt nur 10.000.-€.

Wir bieten den Spezialunfall­schutz an für:

  • Bläser mit dem Schwerpunkt der Hände und des Mundes.
  • Streicher mit Schwerpunkt der Hände.
  • Tasteninstrumente, Harfenisten und Pauker mit Schwerpunkt Hände, Beine und Füße.
  • Sänger mit Schwerpunkt Stimme.

 

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