Sinfonima Instrumentenversicherung und Schutz für Musiker: News

 

17.04.2024:

Artikel zur Instrumentenversicherung bei AssCompact 

In einem Artikel der Zeitschrift AssCompact vom 13.04.2024 erläutert Herr Rainer Pister, Leiter Vermarktung und Marken­führung der Mannheimer Versicherung AG, die Instrumentenversicherungen SINFONIMA und I`M SOUND für Musiker.

Zitate hier:

"Ab welchem Wert macht eine eigene Instrumenten-Police Sinn? Die Antwort auf diese Frage ist sehr individuell und entscheidet die Musikerin bzw. der Musiker oder DJ für sich selbst. ...... Selbst wenn Musikschaffende ihre Kunst ausschließlich als Hobby betreiben und nicht (allein) davon leben, können bei der Anschaffung von Celli, Geigen, Gitarren und Bässen, Verstärkern, Synthesizern und weiterem Zubehör schnell hohe Summen zusammenkommen. Passiert dann etwas, werden Reparaturen oder gar Neuanschaffungen ebenfalls sehr teuer.

Mit einem Allgefahrenschutz auf der sicheren Seite

Die beiden speziellen Markenprogramme der Mannheimer Versicherung AG – SINFONIMA für klassische Musikinstrumente und I´M SOUND für Sound-Equipment „mit Stecker dran“ – stehen wie alle Marken der Mannheimer für umfassenden Allgefahrenschutz."

Hier der Link zum vollständigen Artikel: https://www.asscompact.de/nachrichten/versicherungsschutz-f%C3%BCr-hobbymusiker

 

22.12.2021

Die neuen SINFONIMA und I`m Sound-Bedingungen 2021 sind da!

Hier die Leistungsverbesserungen:

  • Das Leihinstrument, welches Sie eventuell im Schadensfall ausleihen, ist bis zum Wert des zu reparierenden Instruments ohne zusätzlichen Beitrag oder Anmeldung abgesichert.
  • Wir übernehmen im Schadenfall neben den Versandkosten auch eigenen Transport des beschädigten Instruments zum Instrumentenbauer.
  • Wir haben die Grenze des Verzichts auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit bei Schäden auf 20.000.-Euro erhöht.

 

01.10.2021:

SINFONIMA–Premium für hochwertige Instrumente

🎻 Du bist Musiker oder Sammler und besitzt ein oder mehrere exklusive Instrumente? 🎻Diese brauchen den passenden Versicherungsschutz.
Wir sind seit vielen Jahren führender Instrumentenversicherer in Europa und versichern neben hochwertigen Instrumenten und Zubehör kleinerer Preissegmente selbstverständlich auch Eure Premium-Instrumente, von Amati bis Stradivari.


- Streichinstrumente ab einem Wert von 500.000 Euro
und zugehörige Bögen
- Flöten, Fagotte und Harfen ab einem Wert von 40.000 Euro.

 

So profitieren Sie von vielen Exklusivleistungen bei SINFONIMA Premium:

  • Wiederherstellungskosten von Dokumenten: Zertifikate über die Provenienz des Instruments, Wertbestätigung, den dentrochronologische Gutachten und ähnliche Dokumente sind im Falle von Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch bis 20.000 Euro versichert.

  • Zubehörversicherung: Bögen und weiteres Zubehör sind zum selben günstigen Beitragssatz des Instruments mit versicherbar.

  • Wertminderungsausgleich: Falls nach einer schadensbedingten Reparatur noch eine Wertminderung von Instrument oder Bogen besteht, erhalten Sie dafür einen Ersatz.

  • Vorsorge für Werterhöhungen: Profitieren Sie von 25 Prozent Vorsorgeversicherung für Wertsteigerungen – begrenzt auf 150.000 Euro bis zum Ende des Versicherungsjahres.

  • Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit: Schäden – verursacht durch grobe Fahrlässigkeit – ersetzen wir bis zu einem Schadenbetrag in Höhe von 20.000 Euro ohne Anrechnung des Mitverschuldens.

  • Upgrade-Garantie: Sobald sich eine nicht beitragsrelevante Leistung zu Ihrem Vorteil verändert, profitieren Sie davon automatisch im Schadenfall – ohne Vertragsänderung.

  • Neuerwerb: Ein Instrument begeistert Sie und Sie möchten es vor dem Kauf zum Ausprobieren mit nach Hause nehmen oder für eine Begutachtung zum Sachverständigen bringen? Auf dem Transportweg, zu Hause oder beim Gutachter kann bereits einiges passieren. Sprechen Sie deshalb rechtzeitig mit uns und wir sorgen für den zusätzlichen passenden Versicherungsschutz.

  • ART-LOSS-REGISTER: Bei Abhandenkommen des Instruments erfolgt eine kostenlose Meldung auf den Internetseiten der Instrumentenbauverbände und/oder im ART-LOSS-REGISTER, der weltweit größten Datenbank verlorener und gestohlener Werke.

  • Expertenteam: Ein Team von Expertinnen und Experten ist persönlich für Ihre Anliegen aufgestellt – von der Reisecheckliste bis zum Schadenfall.

 

13.12.2019:

Ab 14.12.2019 entfällt die nationale Nachweis- und Buchführungspflicht für fertige Musikinstrumente gem. CITES.

Laut des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sind dem 14.12.2019 für fertige Musikinstrumente, Musikinstrumententeile und Zubehör (z.B. Bögen) keine CITES-Dokumente mehr erforderlich. Die bisherigen Regelungen zum Wohle des Artenschutzes wurden für bereits fertiggestellte Instrumente, deren Teilen und Zubehör gelockert.

Damit entfällt für diese Erzeugnisse ab 14.12.2019 auch die nationale Nachweis- und Buchführungspflicht gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).

Da es sich um eine Auskunft meinerseits handelt, die rechtliche Relevanz hat, prüfen Sie diese direkt hier beim BfN

 

22.08.2019

Berufsunfähigkeitsversicherung für Musiker jetzt auch bei der Continentale Versicherung

Musiker BU Versicherung

Berufsunfaehigkeit Musiker

01.07.2019:

Werteüberprüfungsaktion: Wir haben nun vonseiten der Direktion alle Kunden angeschrieben, deren Instrumente mehr als 30.000.-€ Wert haben. Es geht darum, diese Werte - mindestens alle 3-4 Jahre - zu überprüfen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Dies kann im Schadenfall zu Abschlägen bei der Bezahlung von Reparaturrechnungen führen. Das ist nicht in unserem Sinne und vor allem nicht im Sinne meiner Kunden.

 

03.07.2019:

Neues zu den Kundenbewertungen: Schon 325 mal 5 Sterne Kundenbewertungen auf http://www.sinfonima-versicherung.de/rating.php ein großes DANKE an meine Kunden für das tolle Feedback!

 

14-15.05.2019:

Sinfonima Tagung 2019 bei Mannheim

Vom 14 bis 15.07.19 fand in Ketsch bei Mannheim die Sinfonima Tagung statt. Es gab mal wieder viele aktuelle Informationen rund um die Instrumentenversicherung. Eine wichtige Information an all meine jetzigen und zukünftigen Kunden aus Österreich:

  • In Österreich führt grob fahrlässiges Handeln bei der Herbeiführung eines Schadens per Gesetz zur kompletten Leistungsfreiheit eines österreichischen Versicherers - wenn keine Sonderregelung getroffen wird -. Dies war bis vor einigen Jahren auch in Deutschland der Fall. Zwischenzeitlich haben wir aber eine sogenannte Quotenregelung eingeführt. So wird auch bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit zumindest anteilig der Schaden durch den Versicherer übernommen. Hier finden Sie mehr Details zur groben Fahrlässigkeit. Sowieso verzichten wir auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" bei Schäden bis 2.500.- Euro. Das bedeutet Versicherungsschutz ohne „Hintertürchen“! Somit ist eine Versicherung nach dt. Recht für Kunden aus Österreich von sehr großem Vorteil.

 

19.10.2018:

Instrumentenversicherung Vergleich 2018!

Mein aktueller Instrumentenversicherungsvergleich ist nun unter www.instrumentenversicherung-info.de/index.php?referenz=Musikinstrumentenversicherung zu lesen. Die Auswertung umfasst die wichtigsten Leistungsmerkmale für klassische Instrumente. Eine Auswertung für E-Instrumente; Band- und Proberaumversicherung folgt in Kürze.

 

20.12.2017:

Der 1.000 Neukundenantrag

Tausend Neuekunden in der Musikinstrumentenversicherung 2017 Danke!!!

Heute um 10:44 ist für dieses Jahr der 1.000 Antrag zur Instrumentenversicherung bei mir eingetroffen. Dies habe ich vorher noch nie geschafft. Ich bedanke mich zu diesem Anlass:
- Bei meinen Kunden, die mir das Vertrauen aussprechen.
- bei meiner Frau Astrid, die mich im Büro so tatkräftig unterstützt.
- … und natürlich beim Sinfonima Team in Mannheim.

 

22.11.2017:

Bald schon ist die 100 Bewertungsmarke bei den Kundenbewertungen geknackt: http://www.sinfonima-versicherung.de/rating.php. Mein zweites großes Ziel dieses Jahr: 1.000 Neukunden in der Sinfonima Instrumentenversicherung scheint erreichbar zu sein. Bis heute sind es 937! Ein großes DANKE an alle Kunden, die ich betreuen darf.

 

05.09.2017:

Über diese Bewertung habe ich mich riesig gefreut; zumal an meinem Geburtstag von einem Kunden abgegeben.

"Eine Versicherung online ohne Ansprechpartner vor Ort abschließen? - Ein klares Ja! Wirklich toller Service. Eigentlich wollte ich nur das neue Saxofon meines Sohnes versichern, jetzt ist der gesamte "Instrumenten-Park" der Familie versichert. Der Mailkontakt war professionell, schnell und kompetent. Ich bin überzeugt, dass ich im - hoffentlich nie auftretenden - Schadensfall einen ebenso agierenden Ansprechpartner haben werde!

25.01.2016:

WOW, da habe ich mich riesig gefreut: Ein tolles Lob von einem Kunden:

 

Musikinstrumentenversicherung Lob eines Kunden

25.11.2015:

Seit gestern ist mein erstes selbsterstelltes Erklärvideo zum Thema Instrumentenversicherung online bei Facebook oder YouTube zu sehen. Weitere Videos, die meinen Kunden helfen sollen, den Versicherungsschutz zu verstehen und über Neuerungen zu informieren sollen folgen.

 
22.07.2015:

Hier ein kurzer Filmbericht zum Thema "Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss" von n-tv vom 21.07.2015 mit Hinweis auf die Versicherbarkeit von Musikern.
http://www.wiwo.de/videos/n-tv/die-berufsunfaehigkeitsversicherung-ist-ein-muss/12083036.html

Quelle: WOWO.de

 

17.06.2015:

Warum ist eine gute Zahnzusatzversicherung für Musiker so wichtig?
An eine Zahnzusatzversicherung denkt man als Musiker nicht zwangsläufig, aber die Zähne zu verlieren, kann für Musiker dramatische Folgen haben. Bläser sind ohne Frontzähne aufgeschmissen, aber auch Geiger müssen aufpassen.
  
Noch bis August 2015 gibt es eine Ausstellung im Spohr Museum / Franz-Ulrich-Straße 6 in Kassel mit dem Thema"Wenn er noch Zähne hätte". Es geht dort um die Zahngesundheit bei Musikern. Der Zahnverlust kann für Musiker existenzbedrohend sein. Zum Beispiel bekommt ein Klarinettist keinen Ton mehr aus seinem Instrument, wenn seine oberen Schneidezähne fehlen. Aber auch Streicher können betroffen sein. Paganini soll innerhalb von zwei Sitzungen alle Zähne des Unterkiefers gezogen bekommen haben. So sagt man. Grund hierfür sei die Haltung des Instruments beim Spielen gewesen. Nur guter - und daher oftmals teurer - Zahnersatz kann Ihr berufliche Zukunft sicherstellen.

 

21.05.2015:

Ab 05/2015 gibt es eine neue und leistungsstarke Möglichkeit der BU-Absicherung für angestellte Musiklehrer an Musikschulen und öffentlichen Schule, Musikstudenten, die in Richtung Lehramt studieren, Instrumentenbauer. Fordern Sie Ihr Angebot an: Angebot anfordern

 

Blog News zur Sinfonima Instrumentenversicherung und der Absicherung der Person des Musikers

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